Die Ehe beschreibt laut § 1353 BGB seit 2018 die Partnerschaft von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit. „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.“
Schwule Partnerschaften kann man aber auch nach der sogenannten „Öffnung“ der Ehe nicht auf ein Modell reduzieren. Sie bleiben so vielfältig wie die Anzahl der möglichen Kombinationen von Männern in ihnen. Auch wenn wir uns zu oft haben anhören müssen, dass schwule Beziehungen nichts taugen und keinen Bestand haben können.
ABER
Auf der anderen Seite haben uns Jahrhunderte von Diskriminierung und Ausgrenzung eine Freiheit gegeben, die wir nicht wieder hergeben wollen oder müssen. Wollen wir Kinder, zusammenziehen oder weiterhin getrennt leben, eine offene oder eine monogame Beziehung führen und überhaupt heiraten? Das bleibt jedem Paar, Trio, Quartett oder noch mehr Beteiligten überlassen.
DAHER
Egal ob traute Zweierbeziehung oder wildes polyamouröses Oktagon – entscheidend ist das Vertrauen zueinander und die Verantwortung füreinander. Alles andere geht niemanden etwas an.